• Über uns

Landeskirche

Die Römisch-Katholische Landeskirche des Kantons Nidwalden ist die staatskirchenrechtliche Organisation der Nidwaldner Katholiken und Katholikinnen und vertritt diese gegenüber staatlichen und kirchlichen Behörden. Sie besteht aus dem Grossen Kirchenrat mit 40 Mitgliedern (Legislative). Aus ihm werden die 7 Mitglieder des Kleinen Kirchenrates (Exekutive) gewählt.

 

Die Verfassung der Landeskirche ist am 26. Oktober 1975 in einer Volksabstimmung angenommen worden. 25 Jahre später, am 21. September 2000, wurden einige Änderungen vorgenommen: Das fakultative Referendum wurde eingeführt, die Kompetenzen der landeskirchlichen Gremien und die Dekanatsvertretung in der Landeskirche wurden der Zeit angepasst und Grundlagen für eine einheitliche Regelung der Entlöhnung von kirchlichen Angestellten geschaffen.

Die Landeskirche unterstützt Werke der Seelsorge, der Hilfstätigkeit, der religiösen Bildung und Kultur, welche den Bereich der Kirchgemeinden überschreiten. Die Fachstelle KAN ist dazu wichtige Fach-, Impuls- und Dienstleistungsstelle.

Die Landeskirche arbeitet mit staatskirchenrechtlichen Organisationen anderer Kantone zusammen und fördert die Zusammenarbeit mit anderen Religionsgemeinschaften. Eine wichtige Aufgabe ist auch der Finanzausgleich unter den Kirch- und Kapellgemeinden.

Downloads

Verfassung

Download (PDF)


Mitglieder

Kleiner Kirchenrat

mehr erfahren

Grosser Kirchenrat

Download (PDF)


Rechenschaftsbericht

Download (PDF)


Bericht Pfarreiblatt Regionalteil

Download (PDF)


Bericht Nidwaldner Zeitung

Download (PDF)

Finanzen/Personalwesen

Finanzgesetz

Download (PDF)

Finanzverordnung

Download (PDF)

Entlöhnungs-Vereinbarung inkl. Anhänge

Download (PDF)

Empfehlung Pensenberechnung

Download (PDF)


Was Kirchensteuern bewirken

«Was macht eigentlich die katholische Kirche mit unseren Steuern?, Geht das Geld nach Rom?». Diese und weitere Fragen rund um das Thema Kirchensteuer haben Sie sich als Mitglied der Katholischen Kirche Nidwalden bestimmt auch schon mal gestellt. Eine Projektgruppe des Kleinen Kirchenrates hat aufgrund der gelieferten Daten aus den Kirch- und Kapellgemeinden sowie den Pfarreien und Kaplaneien einen Flyer erstellt, der Auskunft darüber gibt, wofür Ihre Kirchensteuer eingesetzt wird.

Download (PDF)

Urheberrechte

Kirchenmusik

Download (PDF)

Filmvorführungen

Download (PDF)


Dossier Missbrauch 

Verhaltenskodex zum Umgang mit Macht

Download (PDF)

Schutzkonzept

Download (PDF)

Fachstelle und Anlaufstelle für Opfer

mehr erfahren